Mietkautions sparen o. zurückholen mit einer Mietkautionsversicherung - www.kautionsfrei.de
Was ist mit einem Kautionsschutzbrief gemeint?
Eine Mietkautionsversicherung besitzt verschiedene Namen und Bezeichnungen. So wird eine Mietkautionsversicherung auch als Mietkautionsbürgschaft, Kautionsbürgschaft oder eben als Kautionsschutzbrief bezeichnet. Es handelt sich bei einem Kautionsschutzbrief also auch um eine normale Mietkautionsversicherung.
Kautionsschutzbrief beinhaltet Schutzzusage für den Vermieter
Die Bezeichnung des Kautionsschutzbriefs lässt sich darauf zurückführen, dass unter einem Schutzbrief eben eine Urkunde verstanden wird, welche dem Besitzer eine gewisse Schutzzusage gewährt. Genauso ist es eben bei einer Mietkautionsversicherung. Hier erhalten Mieter eine Bürgschaftsurkunde über die Mietkaution. Diese Urkunde übergeben Mieter Ihrem Vermieter. Dem Vermieter wird durch diesen Kautionsschutzbrief zugesagt, dass er im Falle der Notwendigkeit den Kautionsbetrag sofort von dem Bürger (der Versicherung) ausgezahlt bekommt. Quasi erhält der Vermieter die Schutzzusage aus dem Kautionsschutzbrief.
Kautionsfrei Kautionsschutzbrief
Einen empfehlenswerten Kautionsschutzbrief bietet die R+V Versicherung mit der Bezeichnung Kautionsfrei. So erhebt die Kautionsfrei Mietkautionsbürgschaft einen Jahresbeitrag von 5,25% der Kautionssumme. Es fallen keine weiteren Kosten oder gebühren, zum Beispiel eine Servicegebühr an.
- 5,25% der Kautionssumme als Jahresbeitrag
- keine weiteren Gebühren oder Kosten
- keine Minderung der eigenen Kreditline
- 14 Tage Rückgaberecht
Mehr Informationen über den Kautionsschutzbrief von Kautionsfrei bietet die Internetseite des Anbieters: www.kautionsfrei.de