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Mietkautionsversicherung auf erstes Anfordern

Ist es wirklich so sinnvoll auf eine Mietkautionsversicherung auf erstes Anfordern zu achten?

 

Im Bereich der Mietkautionsbürgschaften gibt es bei derzeit zwei Anbietern eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“. Hierbei handelt es sich um einen Bedingungen welche sich auf die Auszahlung einer Forderung durch den Vermieter bezieht. So informiert grundsätzlich jeder Anbieter den Mieter über die Anforderung der Mietkautionssumme, noch vor der der Auszahlung. Dies ist notwendig und wichtig um den Mieter vor ungerechtfertigten Zugriffen des Vermieters zu schützen. In der Regel haben Mieter dann eine Frist von 14 Tagen um gegen die Auszahlung der Mietkautionsbürgschaft Einspruch zu erheben.

Bei einer Mietkautionsversicherung auf erstes Anfordern müssen Mieter aber „liquide Beweise“ (rechtskräftiges Urteil) vorweisen können, um zu verhindern, dass der Versicherer die angeforderte Mietkautionssumme an den Vermieter auszahlt. Dementsprechend bietet eine Mietkautionsversicherung auf erstes Anfordern etwas mehr Schutz für den Vermieter, da dessen Forderung prinzipiell besser geschützt ist. Mieter haben hier eher das Nachsehen, da Sie erst einmal einen liquiden Beweis über die unberechtigte Forderung erbringen müssen.

Bei den anderen Anbietern einer Mietkautionsbürgschaft reicht es vorläufig wenn Mieter schlüssig (mit Nachweis) die ungerechtfertigte Forderung erläutern können.

 

Anbieter mit Kautionsbürgschaft auf erstes Anfordern

 

Mietkautionsversicherung „auf erstes Anfordern“ nicht allzu hohe Relevanz

Den Hinweis auf die Mietkautionsbürgschaft auf erstes Anfordern hat Focus Money (Ausgabe 06/2011) in seinem Testbericht gegeben und dort explizit erläutert. Ob es sich für Mieter aber lohnt oder sinnvoll ist auf eine solche Bürgschaft zu achten, darf durchaus bezweifelt werden. Denn jeder Bürgschaftsversicherer nimmt vor der Auszahlung an den Vermieter eine Prüfung des Sachverhalts vor. Es erfolgt also immer eine vorherige Prüfung und keinesfalls eine sofortige Auszahlung an den Vermieter, wie dies gerne in diesem Zusammenhang suggeriert wird. Auch Mietkautionsversicherungen auf erstes Anfordern prüfen also im Detail die Anforderung des Vermieters und lehnen ungerechtfertigte Forderungen ab.

 

Auszahlung der Kautionssumme nur bei vorheriger Überprüfung durch Kautionsversicherer

Eine Prüfung durch den Anbieter ist auch in jeden Fall sinnvoll, zum einen für den Mieter da er so vor ungerechtfertigten Forderungen geschützt wird. Und auch für den Versicherer. Würde dieser eine Auszahlung vornehmen obwohl dies überhaupt nicht gerechtfertigt ist, müsste der Bürgschaftsversicherer das Geld dem Mieter wieder erstatten und bei dem Vermieter zurückholen. Eine komplizierte Situation welcher jeder Anbieter gerne vermeiden möchte (schon aus egoistischen, finanziellen Gründen). Aus diesem Grund ist es nicht so relevant ob es sich um eine Mietkautionsversicherung auf erstes Anfordern handelt oder nicht. Die Bürgschaftsversicherer sind aus eigenem Antrieb heraus motiviert, in nur gerechtfertigten Fällen auszuzahlen.

 

Alle Anbieter können mit ruhigen Gewissen in Betracht gezogen werden

Vermieter erhalten also auch bei einer Mietkautionsversicherung ohne „auf erstes Anfordern“ die Kautionssumme ausgezahlt, wenn es sich eben um eine berechtigte Forderung handelt. Aus diesem Gründen können sich Interessenten in Ruhe alle Anbieter ansehen und sich dann für das attraktivste Angebot entscheiden – dieses bietet derzeit noch Kautionsfrei in Kooperation mit der R+V Versicherung.

 

 

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