Die klassische Variante zur Hinterlegung einer Mietsicherheit bei einem Vermieter, besteht in der Barkaution. Dabei geben Mieter Ihrem Vermieter die Mietkaution in bar welcher dieses Geld treuhändisch verwaltet und gesondert auf ein Sparkonto anlegen muss (sofern kein Grund zur Verwendung der Mietsicherheit besteht). Bei diesem Konto handelt es sich in den meisten Fällen um ein so genanntes Mietkautionskonto. Der Name erklärt sich durch die Besonderheit welche ein solches Konto für die Mietkaution erfüllen muss. So gehört das Geld des Mietkautionskonto zwar den Mieter, jedoch wird der Betrag dem Vermieter verpfändet und dieser erhält vollen Zugriff auf das Geld. Dies muss die Bank auch entsprechend einrichten können (was bei vielen normalen Sparkonten nicht möglich ist – z.B. bei einigen klassischen Sparbüchern), weshalb die gesonderten Bankangebote in Form des Mietkautionskontos bestehen.
Bei einem Mietkautionskonto besteht eine besondere Art der Verfügung, weshalb auch die Kontoeröffnung unterschiedlich erfolgen kann. Hier gibt es zwei Varianten der Eröffnung zu unterscheiden;
Mietkautionskonto von dem Mieter
Die gängigste Form der Kontoeröffnung besteht durch den Mieter. Hier eröffnet der Mieter das Mietkautionskonto bei einer von ihm gewünschten Bank und zahlt seine Mietsicherheit ein. Daraufhin übergibt ein Mieter das Sparbuch sowie die dem Sparkonto beigelegten Unterlagen dem Vermieter. Mit Erhalt des Sparbuchs bzw. den Unterlagen legitimiert sich der Vermieter gegenüber der Bank und erhält die Berechtigung, auf die Mietkaution zuzugreifen und sich diese auszahlen zu lassen. (Hier übernehmen die meisten Banken, im Gegensatz zu den Anbietern einer Mietkautionsversicherung keine Prüfung über einen berechtigten Zugriff auf die Mietsicherheit!) Nach einer Auszahlung von dem Kautionskonto informiert die Bank aber den Mieter welcher dann unter Umständen Einspruch gegen die Auszahlung einlegen kann.
Mietkautionskonto von dem Vermieter
Eine in der Praxis nicht so häufig angewendete Form der Kontoeröffnung besteht darin, dass der Vermieter ein Mietkautionskonto als Treuhandkonto eröffnet. Hier nimmt der Vermieter die Barkaution von seinem Mieter entgegen und zahlt diese auf das Sparkonto ein. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kaution inklusive Zinsen dem Mieter auszahlen. Da bei dieser Variante der Vermieter deutlich mehr Verwaltungsaufwand besitzt, wird in der Praxis eher das Mietkautionskonto vom Mieter eröffnet und dann dem Vermieter verpfändet.
Mietkautionskonto Guthabenzinsen
Hinterlässt ein Mieter bei seinem Vermieter keine Schäden oder bleiben keine Abrechnungen mehr offen, muss ein Vermieter seinem Mieter die volle Mietkaution inklusive erwirtschafteten Zinsen zurückzahlen. Wie hoch die Zinsen hier ausfallen, hängt von dem ausgesuchten Kontoangebot ab. Hier unterscheiden sich die Banken doch zum Teil erheblich. Leider erhalten Mieter bei den meisten Banken (insbesondere bei Filialbanken) kaum noch eine Guthabenverzinsung von über 1% p.a., im Gegenteil, die meisten Banken zahlen für Mietkautionen bis 3.000 Euro noch nicht einmal mehr als 0,5% p.a. Eine äußerst magere Guthabenverzinsung welche noch nicht einmal die jährliche Inflationsrate in Deutschland (etwa 2%) ausgleichen kann. Mehr oder weniger „verlieren“ Mieter durch die Anlage auf einem Mietkautionskonto jedes Jahr an Kaufkraft.
Gebühren für ein Mietkautionskonto
In den meisten Fällen verlangen Banken für die Eröffnung eines Mietkautionskontos keine Kontoführungsgebühr (dies wird sozusagen mit der mageren Verzinsung bezahlt). Lediglich für die Einrichtung als Treuhandkonto bzw. für die Verpfändung verlangen einige Banken eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 bis 30 Euro.
Ein Mietkautionskonto ist die klassische und häufigste Form zur Hinterlegung einer Mietkaution. Zwar müssen Mieter oder Vermieter für die Kontoführung keine Gebühren bezahlen, dafür erhalten Mieter aber nur eine sehr geringe Guthabenverzinsung. Teilweise liegt die Verzinsung sogar so niedrig, dass Mieter an Kaufkraft verlieren (da Verzinsung unter der jährlichen, durchschnittlichen Inflationsrate liegt).
Des Weiteren bedingt ein Mietkautionskonto das Mieter die Summe frei zur Verfügung haben und auf dieses Geld verzichten können. Gerade dies ist bei vielen Mietern aber nicht der Fall. In dieser Situation kann eine Mietkautionsbürgschaft einer Versicherung eine optimale Lösung sein. Bei einer Mietkautionsversicherung bezahlen Mieter eine Jahresgebühr (bestimmter Prozentsatz von der Mietkautionssumme) und erhalten dafür eine Bürgschaft. Mit der Bürgschaft erhält ein Vermieter die gleiche Sicherheit wie mit einem Mietkautionskonto, da der Versicherer dafür bürgt, im Leistungsfall dem Vermieter bis zur vereinbarten Mietsicherheit auszuzahlen. Hier kann ein Mietkautionsversicherung Vergleich interessierten Mietern helfen, eine passende Alternative zum Mietkautionskonto zu finden.